Ihre Kostenfreigabe
Unmittelbar nach Ihrer Rücksendung des freigegebenen Kostenvoranschlags erfolgt die Fortführung des Ablaufs.
Deshalb ist es notwendig, dass Sie nach Erhalt des Kostenvoranschlags diesen schnellstmöglichst mit Ihrem Freigabevermerk zurücksenden.
Die Rücksendung per Fax reicht aus.